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Öltankhaftpflichtversicherung im Versicherungsvergleich

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 Haftpflichtversicherung-Info.de:   Öltankhaftpflichtversicherung im Versicherungsvergleich       

  Hier finden Sie viele Informationen, Leistungen, Kündigungsfristen zum Thema Öltankhaftpflichtversicherung und einen Versicherungsvergleich für die Öltankhaftpflichtversicherung mit sehr günstigen Beiträgen.

 

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Haftpflichtversicherung-Info.de: Tipp zur Öltankhaftpflichtversicherung

Nur ein Liter ausgelaufenes Heizöl kann bis zu einer Million Liter Wasser verseuchen. Wird z.B. ein Gewässer oder das Erdreich durch auslaufendes Öl verschmutzt haftet der Besitzer des Tanks. Nach dem Gesetz haftet der Verursacher für alle Schäden und Maßnahmen, die zur Behebung eines Schadens erforderlich sind.

Wer einen Heizöltank besitzt, benötigt in der Regel eine Öltank-Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.
Der Besitzer eines Öltanks sollte sich folgende Fragen stellen.
  • Liegt der Tank in der Erde oder in einem isolierten Raum?
  • Wird der Tank regelmäßig kontrolliert?
  • Ist beim Aus- oder Überlaufen des Tanks ein direktes Eindringen des Heizöls in das Erdreich möglich?
  • Ist ein größeres Gewässer oder sogar ein Trinkwassereinzugsgebiet in der Nähe?

Die Versicherungssumme sollte so hoch wie möglich gewählt werden, mindestens 2 Mio. Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.

Die Beitragsunterschiede sind zum Teil enorm, insbesondere für grosse Häuser bei denen grössere Tanks erforderlich sind und wenn mehr als ein Tank vorhanden ist und versichert werden soll.
 

Haftpflichtversicherung-Info.de: Kündigungsfristen der Öltankhaftpflichtversicherung

Kündigung
Eine „ordentliche Kündigung" kann drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden.

Nachdem über die Entschädigung d.h. Regulierung oder Ablehnung entschieden wurde, kann innerhalb eines Monats gekündigt werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherer in jedem Fall die volle Jahresprämie zusteht. Aus diesem Grund ist von einer fristlosen Kündigung abzuraten.

Es ist ein Ausstieg auch möglich, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz verbessert hat. Hierbei kommt es darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde:

Bei einem Vertragsabschluß vor dem 01.01.1991gilt das bei einer Beitragserhöhung von mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr oder 25% in den letzten drei Versicherungsjahren die Kündigungsfrist einen Monat beträgt.

Anders bei Vertragsabschlüssen zwischen dem 01.01.1991 und dem 28.07.1994. Ist hier die Beitragserhöhungen um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie gestiegen, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Bei allen Verträgen ab dem 29.07.1994 gilt, dass nach jeder Beitragserhöhung die Kündigungsfrist einen Monat beträgt.

Alle Verträge, die ab dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden, haben ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren. Hierbei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten erforderlich.

Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers, gilt der Versicherungsschutz für die mitversicherten Angehörigen noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Der Versicherungsvertrag endet anschließend zu diesem Zeitpunkt automatisch, es sei denn der Vertrag wird auf Wunsch der Angehörigen fortgesetzt
 

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