HAFTPFLICHTVERSICHERUNG    Info

 

     

Berufshaftpflichtversicherung im Versicherungsvergleich

Haftpflichtversicherung-Info.de:Haftpflichtversicherung im Versicherungsvergleich

    

   | Home | Impressum | Kontakt | Tipps |

 

 Haftpflichtversicherung-Info.de:   Berufshaftpflichtversicherung im Vergleich       

 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)

Da derjenige, der einen Schaden verursacht, für den Schaden haftbar gemacht werden kann, empfiehlt sich der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung. Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt Risiken ab, denen man als Privatperson ausgesetzt ist.


 

       » Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

 

Haftpflichtversicherung-Info.de: Kündigungsfristen der   Berufshaftpflichtversicherung

Kündigung
Eine „ordentliche Kündigung" kann drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden.

Nachdem über die Entschädigung d.h. Regulierung oder Ablehnung entschieden wurde, kann innerhalb eines Monats gekündigt werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherer in jedem Fall die volle Jahresprämie zusteht. Aus diesem Grund ist von einer fristlosen Kündigung abzuraten.

Es ist ein Ausstieg auch möglich, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz verbessert hat. Hierbei kommt es darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde:

Bei einem Vertragsabschluß vor dem 01.01.1991gilt das bei einer Beitragserhöhung von mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr oder 25% in den letzten drei Versicherungsjahren die Kündigungsfrist einen Monat beträgt.

Anders bei Vertragsabschlüssen zwischen dem 01.01.1991 und dem 28.07.1994. Ist hier die Beitragserhöhungen um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie gestiegen, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Bei allen Verträgen ab dem 29.07.1994 gilt, dass nach jeder Beitragserhöhung die Kündigungsfrist einen Monat beträgt.

Alle Verträge, die ab dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden, haben ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren. Hierbei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten erforderlich.

Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers, gilt der Versicherungsschutz für die mitversicherten Angehörigen noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Der Versicherungsvertrag endet anschließend zu diesem Zeitpunkt automatisch, es sei denn der Vertrag wird auf Wunsch der Angehörigen fortgesetzt
 

Versicherungsvergleich

» Alle Versicherungsvergleiche

Haftpflichtversicherung

»  Privathaftpflicht
» Bauherrenhaftpflicht
» Berufshaftpflicht
» Gewässerschadenhaftpflicht
» Haus & Grundbesitzer
» Hundehaftpflicht
» Pferdehaftpflicht
» Jagdhaftpflicht
» Öltankhaftpflicht

Haftpflichtversicherungen mit Sofortpolice

» Privathaftpflicht
   » Hundehaftpflicht
   » Pferdehaftpflicht

Service für unsere Kunden

» Schadenservice
» AGBs
   
Haftpflichtversicherung-Info.de:Haftpflichtversicherung im VersicherungsvergleichKunden-Login

Mitarbeiter-Login

    

             Haftpflichtversicherung-Info.de:Haftpflichtversicherung im Versicherungsvergleich 05031-75303


Copyright 2004
 Haftpflichtversicherung-info.de